DIE WURZELN DER EHEMALS HOCHADELIGEN FAMILIE ORSINI-ROSENBERG LIEGEN IM 13. JAHRHUNDERT IM GRAZER RAUM. DORT, AM SCHLOSS ALT-GRABENHOFEN, LOKALISIERT ZWISCHEN DEM REINERKOGEL UND DEM NAMENSGEBENDEN ROSENBERG, SAß EINE LINIE DER RITTER VON GRABEN. DER ERSTE URKUNDLICH ERWÄHNTE VERTRETER DER ROSENBERGER WAR KONRAD AB DEM ROESENPERG, WELCHER IM JAHRE 1322 IN ERWÄHNUNG TRAT, SOWIE MIT DEM SCHRÄGBALKENWAPPEN [BLAU AUF SILBER] DER HERREN VON GRABEN SIEGELTE. ES ERSCHEINT MÖGLICH, DASS KONRAD IDENT MIT KONRAD II. (VOM) AB DEM GRABEN WAR, ODER MIT DIESEM IN EINEM FAMILIÄREN NAHEVERHÄLTNIS GESTANDEN IST.
IM AUSGEHENDEN MITTELALTER VERLAGERTE DIE FAMILIE IHREN SCHWERPUNKT VON DER STEIERMARK NACH KÄRNTEN, WO SIE IM LAUFE DER ZEIT UNTER ANDEREM DIE HERRSCHAFTEN LERCHENAU, MAGEREGG UND GRAFENSTEIN ERWARBEN. DIE URSPRÜNGLICH DEM RITTERSTAND ZUGEHÖRIGE FAMILIE WURDE 1633 MIT JOHANN ANDREAS VON ROSENBERG (1600-1667) IN DEN FREIHERRENSTAND ERHOBEN DER SELBIGE ERLANGTE 1648 DIE GRAFUNG. SEINE BEIDEN SÖHNE GEORG NICOLAUS (1623-1695) UND WOLFGANG ANDREAS VON ROSENBERG (1626-1695) ERLANGTEN 1681 DEN ERBLICHEN REICHSGRAFENSTAND UND ERWIRKTEN ZWEI JAHRE DANACH DIE KAISERLICHE ERLAUBNIS ZUR UMBENENNUNG DES FAMILIENNAMENS IN "URSINI-ROSENBERG" BZW. "ORSINI-ROSENBERG". MIT DIESER GENEHMIGUNG ZUM TRAGEN DES NAMENS "ORSINI" SOLLTE EINE SEITENS DER ROSENBERGER FORCIERTE ABSTAMMUNG AUS DEM ALT-RÖMISCHEN HOCHADELSGESCHLECHT DER ORSINI BESTÄTIGT WERDEN. DIESE ABSTAMMUNGSTHEORIE BEHAUPTETE WEITERS, DASS DIE KÄRNTNERISCHEN ROSENBERGER DEN ORSINI MITTELS DEN BÖHMISCHEN ROSENBERGER ENTSPROSSEN, DIE IHRERSEITS DEN ORSINI ENTSPRUNGEN SEIN SOLLTEN. DIESE FORCIERTE ABSTAMMUNG WURDE AUFGRUND DER ERWIESENEN ABKUNFT AUS DER FAMILIE DER HERREN VON GRABEN ALS GENEALOGISCHE FALSCHDARSTELLUNG VERWORFEN. 1790 WURDE FRANZ XAVER WOLFGANG VON ORSINI-ROSENBERG (1726-1795) IN DEN REICHSFÜRSTENSTAND IN PRIMOGENITUR ERHOBEN. IN DER ZWEITEN HÄLFTE DES 19. JAHRHUNDERTS ERLANGTE DIE FAMILIE DAS ERBLANDHOFMEISTERAMT DES HERZOGTUMS KÄRNTEN, WELCHES BIS 1918 IN DEREN HÄNDEN VERBLIEBEN IST. SEIT 1861, UND EBENFALLS BIS ZUM ENDE DER ÖSTERREICHISCHEN MONARCHIE, WAR DAS JEWEILIGE FAMILIENOBERHAUPT ERBLICHES MITGLIED DES HERRENHAUSES DES ÖSTERREICHISCHEN REICHSRATES GEWESEN.